Donnerstag, 19. Mai 2022

Änderung des Energiegesetzes («Beschleunigungsvorlage»)

Die Grünliberalen wollen die Energiewende vorantreiben – zugunsten des Klimas und einer Erhöhung der Energieversorgungssicherheit. Doch allzu oft bleiben vielversprechende Projekte in der Planungsund Bewilligungsphase stecken. Sie begrüssen die Vorlage deshalb. Eine aktivere Rolle des Bundes bei der Planung und eine Zusammenfassung und Beschleunigung der Verfahren sind dringend notwendig. Das heisst nicht, dass berechtigte Schutzinteressen übergangen werden, aber sie sollen in einem einzigen Verfahren dem Nutzen gegenübergestellt und abgewogen werden.

Mit Befremden stellen die Grünliberalen fest, dass die Vorlage keine Elemente zugunsten der Biomasse und Geothermie enthält. Auch grosse, insbesondere alpine PV-Anlagen sollten im Konzept berücksichtigt werden. Hier ist die Vorlage unbedingt nachzubessern. Zwar weisen bei anderen Technologien als Wind und Wasser die einzelnen Anlagen typischerweise eine tiefere Jahresproduktion auf. Insgesamt hat aber die Photovoltaik das grösste Ausbaupotenzial. Das nationale Interesse besteht somit am Ausbau der Technologie insgesamt und weniger an der einzelnen Anlage. Nichtsdestotrotz können einzelne Anlagen (z.B. Gondo-Solar, schwimmende Anlagen auf Stauseen) Jahresstromproduktionen über 10 GWh erreichen.

 

Eine Sonderstellung nehmen Biogasanlagen ein. Sie werden in der Energiegesetzgebung oft nur unter dem Aspekt der Stromproduktion betrachtet. Biogasanlagen spielen aber eine besondere Rolle, da sie einerseits einen speicherbaren Energieträger liefern, der für verschiedene Anwendungen verwendet werden kann, und andererseits weitere positive Nebenwirkungen im Nicht-Energiebereich haben (z.B. Reduktion Methanemissionen, Produktion von Recyclingdünger). Gesetzgebung und Rechtsprechung tun sich schwer, alle diese Aspekte angemessen zu berücksichtigen. Entsprechend haben es Biogasprojekte in Interessenabwägungen gegenüber anderen Interessen (z.B. Raumplanung) schwer und müssen gesondert berücksichtigt werden. Die Grünliberalen erinnern bei dieser Gelegenheit an die beiden wortgleichen Motionen 20.3495 Grossen und 20.3485 Fässler «Biomasseanlagen in der Schweiz nicht gefährden, sondern erhalten und ausbauen». Diese sind umgehend umzusetzen.

 

Die Grünliberalen begrüssen, dass der Bundesrat keine festen Grössen in Form von Jahresproduktion pro Anlage ins Gesetz schreiben will. Die im erläuternden Bericht genannte Grenze von 40 GWh/Jahr ist für die meisten Technologien aber zu hoch angesetzt. Sie sollte technologiespezifisch gesenkt werden.

 

Ausdrücklich begrüsst wird die Erleichterung bei der Baubewilligung von Fassaden-Solaranlagen analog zu Solaranlagen auf Dächern.