Donnerstag, 14. März 2019

Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung

Für die Grünliberalen ist zentral, dass der Stilllegungs- und der Entsorgungsfonds über genügend Mittel verfügt, damit zukünftige Generationen nicht für die Entsorgungskosten aufkommen müssen. Fondsmittel sollen nicht nur konventionell am Finanzplatz, sondern auch in die Gewinnung erneuerbarer Energie investiert werden können.

Die Grünliberalen stehen seit jeher für den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie ein. Dabei muss der Grundsatz „safety first“ im Zentrum stehen. Die Finanzierung der Ausserbetriebnahme von Atomkraftwerken umfasst unter anderem den Rückbau der Anlagen und die Endlagerung von atomaren Reststoffen („Stilllegungs- und Entsorgungskosten). Es muss sichergestellt sein, dass die dafür notwendigen Gelder im betreffenden Zeitpunkt und im erforderlichen Ausmass tatsächlich vorhanden sind. Diese Finanzierungsvorsorge entspricht dem Vorsorgeprinzip und soll die Internalisierung von externen Kosten sichern. Zudem trägt die Einpreisung der zukünftigen Stilllegungs- und Entsorgungskosten in die aktuellen Verbraucherpreise erheblich zur ökologischen Kostentransparenz von Energiepreisen bei, was die Grünliberalen ebenfalls unterstützen. Würden der Stilllegungs- und der Entsorgungsfonds nicht über genügend Mittel verfügen und wäre der Betreiber nicht in der Lage, die fehlenden Mittel einzuschiessen, müssten die Allgemeinheit und damit zukünftige Generationen für die Entsorgungskosten aufkommen. Die Grünliberalen sind der Ansicht, dass ein derartiges Szenario nicht eintreten darf.

 

Investitionen in die Produktion erneuerbarer Energie ermöglichen

Nach Ansicht der Grünliberalen sollte im Rahmen der vorliegenden Revision die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Fondsmittel nicht nur konventionell am Finanzplatz angelegt, sondern auch in die Gewinnung erneuerbarer Energie investiert werden können – möglichst von einheimischer erneuerbarer Energie (EEE). Damit würden die Fondsmittel für Betreibergesellschaften und im Sinne der Zielsetzungen der schweizerischen Energiepolitik produktiv. Dabei wäre sicherzustellen, dass die Verfügbarkeit der Finanzmittel gewährleistet ist, d.h. dass entweder die investierten Mittel nach den Bedürfnissen des Fonds liquidierbar sind oder durch Fondsmittel finanzierte Energieanlagen genügend Ertragsstärke aufweisen, um aus den Erträgen von „Fondsmittelenergieanlagen“ die Stilllegung und Entsorgung zu finanzieren. Die Bestimmung in Artikel 15 SEFV ist entsprechend zu ergänzen.