Mittwoch, 23. Oktober 2019

Berufskostenverordnung

Der Bundesrat schlägt vor, die Pauschale für die Besteuerung der privaten Nutzung des Geschäftsfahrzeuges neu in der Berufskostenverordnung zu fixieren und von 0.8 auf 0.9 % des Fahrzeugkaufpreises pro Monat anzuheben. Mit der Erhöhung soll die Nutzung des Geschäftsfahrzeuges für den Arbeitsweg sowie weitere private Zwecke pauschal abgegolten werden. Die Anwendung der Pauschale hat zudem zur Folge, dass der Fahrkostenabzug von 3‘000 Franken bei der direkten Bundessteuer ausgeschlossen ist. Alternativ soll es aber weiterhin möglich sein, die tatsächlichen Kosten der privaten Nutzung abzurechnen und dazu den Fahrkostenabzug geltend zu machen.

Die Grünliberalen lehnen die vorgeschlagene Änderung der Berufskostenverordnung ab. Die Pauschale führt zu einer Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen, da sie Inhaberinnen und Inhaber von Geschäftsfahrzeugen steuerlich besser stellt als Personen, die mit dem Privatfahrzeug oder dem öffentlichen Verkehr zur Arbeit fahren. Bei den Geschäftsfahrzeuginhabern fahren Personen mit einem längeren Arbeitsweg besser als solche mit einem kürzeren Arbeitsweg. Beides widerspricht dem umweltpolitischen und raumplanerischen Grundsatz, Mobilität nicht über das Steuersystem zu fördern.

 

Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Steuerverwaltung mit den Wirtschaftsverbänden für die Deklarationspflicht der Arbeitgeber eine praktikable Lösung gefunden hat, die seit 2016 gilt. Es besteht daher kein Handlungsbedarf.

 

Sollte der Bundesrat trotzdem an der Vorlage festhalten, so ist zumindest die Pauschale auf mehr als 0.9 % des Fahrzeugpreises zu erhöhen, damit dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besser Rechnung getragen wird.