Dienstag, 7. Februar 2017

Verordnungen im Veterinärbereich

Wir begrüssen die Verbesserungen der Verordnungen. Unsere Bemerkungen zu spezifischen Artikeln finden sich im untenstehenden Formular.

Ausserdem haben wir folgende Bemerkungen anzubringen:

Es ist weder zeitgemäss noch akzeptabel, Auslaufmöglichkeiten bei der Schweinehaltung nicht obligatorisch zu machen. Schweine sind intelligente Tiere und verdienen eine solche Behandlung nicht. Für Kühe sind Auslaufmöglichkeiten obligatorisch, warum also nicht für Schweine? Dieser Punkt muss revidiert werden.

Bei der Schlachtung von Nutztieren sollte die Möglichkeit eingeführt werden, die Tiere noch auf dem Landwirtschaftsbetrieb zu betäuben. So können unnötiges Leid und Stress während des Transports zum Schlachthof vermieden werden.

Wir stellen ausserdem bezüglich der Spitzhörnchen fest, dass im Anhang 2 der Tierschutzverordnung die Masse der Tierkäfige verringert wurden. Im Rahmen einer Verordnung, welche die Haltungsbedingungen der Tiere nicht verschlechtern, sondern verbessern soll, ist das nicht tolerierbar. Deshalb sind die gegenwärtigen Masse beizubehalten.