Dienstag, 29. Mai 2018

glp-Fraktion verlangt Auftrennung von Steuervorlage und AHV-Reform

Die Grünliberalen haben sich an ihrer heutigen Fraktionssitzung klar gegen eine Vermischung der Steuervorlage 17 mit Mehrausgaben bei der AHV ausgesprochen. „Es ist nicht enkeltauglich, die AHV mit weiteren Milliarden der erwerbstätigen Bevölkerung zu füttern, ohne die strukturellen Probleme anzugehen. Eine echte Reform wird damit auf die lange Bank geschoben. Den Preis dafür zahlen die Jungen“, meint Vizepräsidentin Kathrin Bertschy. Die Steuervorlage 17 ist für den Wirtschaftsstandort Schweiz wichtig. Dies muss der Bevölkerung mit einer transparenten Vorlage aufgezeigt werden. Die sachfremde Verknüpfung ist hingegen eine undemokratische Zumutung.

„Eine Verknüpfung der Vorlagen verletzt nicht nur die Einheit der Materie, sie ist auch ein finanzpolitischer Sündenfall und belastet den Bundeshaushalt massiv“, meint Parteipräsident Jürg Grossen. Neben den Arbeitgeber/-innen werden damit auch die Arbeitnehmer/-innen zusätzlich belastet, was vor allem die jüngere Generation treffen wird. Die Grünliberalen werden deshalb im Nationalrat eine Trennung der beiden sachfremden Vorlagen beantragen. Eine Reform der Altersvorsorge mit reinen Mehrausgaben der erwerbstätigen Bevölkerung, ohne Massnahmen gegen die strukturellen Probleme der AHV, werden die Grünliberalen bekämpfen.

 

Steuervorlage 17 braucht drei gezielte Verbesserungen

Die Steuervorlage 17 befürworten die Grünliberalen hingegen, sie werden im Nationalrat aber drei gezielte Verbesserungen gegenüber der Vorlage des Bundesrats vorschlagen:

 

1. Auf die generelle Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70 Prozent beim Bund und in den Kantonen ist zu verzichten. Der Ständerat hat hier den Handlungsbedarf erkannt, die Lösung überzeugt die Grünliberalen aber noch nicht restlos. Zielführender wäre eine rechtsformneutrale Besteuerung durch eine Koppelung der Gewinnsteuer mit der Dividendenbesteuerung. Diese erhöht die Flexibilität der Kantone, ohne dass ihr Steuersubstrat gefährdet wird.

 

2. Den Kantonen soll fakultativ die Möglichkeit zur Einführung eines Abzugs für Eigenfinanzierung eingeräumt werden. Auch dieses Anliegen will der Ständerat aufnehmen, die genauen Bedingungen dafür müssen aber noch seriös geklärt werden.

 

3. Auf die Erhöhung der Mindestvorgaben des Bundes für die Familienzulagen ist zu verzichten. Die Mehrausgaben bei der AHV sind aber keine Alternative. Dabei handelt es sich wieder um Geschenk analog den 70 Franken bei der Altersvorsorge 2020. Solche Geschenke werden von den Stimmberechtigten nicht goutiert. Der Reformdruck bei der AHV bleibt auch damit bestehen, eine echte Reformvorlage wird aber massiv erschwert.