Donnerstag, 28. März 2013

Grünliberale bedauern Entscheid des Bundesgerichts und nehmen die Kantonsregierung und die Verantwortung

Die Grünliberalen bedauern den Entscheid des Bundesgericht, welches offenbar die wirtschaftlichen Interessen der BKW und des Kantons Bern höher gewichtet hat als die Sicherheit. Mit dem Entscheid, dass das AKW Mühleberg eine unbefristete Betriebsbewilligung erhalten soll, sehen die Grünliberalen nun die BKW als Betreiber und den Berner Regierungsrat in der Pflicht. Primär ist der Betreiber und zusätzlich als Vertreter des Mehrheitseigentümers der Regierungsrat für die Sicherheit des AKWs verantwortlich. Für die Grünliberalen ist ein Weiterbetrieb des AKWs nach wie vor nur nach dem Motto „safety first“ denkbar und fordern fristgerecht die vollständige Umsetzung der Vorgaben des ENSI. Zudem erwarten sie vom Betreiber und dem Kanton eine klaren Plan, wann das KKM stillgelegt wird. Für die Grünliberalen ist ein Betrieb über das Jahr 2017 hinaus unverantwortlich, da das KKM wesentliche Sicherheitsmängel aufweist, welche auch mit Nachrüstungen nicht erfüllt werden können.

Das Bundesgericht hat heute dem Rekurs der BKW und des UVEK stattgegeben, womit das AKW Mühleberg eine unbefristete Betriebsbewilligung erhält. Die Grünliberalen bedauern es, dass das Bundesgericht die Sicherheitsproblematik des KKM nicht höher gewichtet hat und das vom ENSI geforderte Instandstellungskonzept als zwingende Voraussetzung für einen Betrieb über 2013 hinaus verlangt hat. Nach diesem unverständlichen Entscheid nehmen die Grünliberalen aber gleichzeitig die BKW und den Regierungsrat als Mehrheitsvertreter in die Pflicht. Auch der Regierungsrat muss seine Verantwortung wahrnehmen und die Sicherheit des AKWs Mühleberg garantieren, ansonsten ist für die Grünliberalen ein weiterer Betrieb nicht akzeptabel und eine Abschaltung zwingend erforderlich.

 

Auch nach dem Entscheid des Bundesgerichts ist in den Augen der Grünliberalen primär die Betreiberin BKW und als Mehrheitseigner der Regierungsrat für die Gewährleistung der Sicherheit des Kraftwerks Mühleberg zuständig. Ein Abschieben dieser Verantwortung auf das ENSI oder die Gerichtsbehörden ist nicht akzeptabel – genauso wenig wie es akzeptabel gewesen wäre, wenn die UBS die FINMA für ihre finanzielle Notlage verantwortlich gemacht hätte. Die Verantwortung für einen einwandfreien und ordentlichen Betrieb eines Unternehmens muss immer beim Betreiber und beim Besitzer und nicht bei den staatliche Aufsichtsgremien liegen.