Mittwoch, 14. Juni 2017

Das Baulandprivileg ist beerdigt – jetzt muss konsequent besteuert werden

Der Nationalrat hat heute das Steuerprivileg für Baulandbauern beerdigt. Die Grünliberalen haben dieses Steuerprivileg von Anfang an bekämpft und hätten wenn nötig auch das Referendum dagegen ergriffen. Die Grünliberalen erwarten, dass das Bundesgerichtsurteil von 2011 nun in allen Kantonen konsequent umgesetzt wird. Geschuldete Bundessteuern und AHV-Beiträge müssen falls nötig auch rückwirkend veranlagt werden.

„Der Nationalrat hat heute endlich das Steuerprivileg für Baulandbauern beerdigt. Ein Privileg, das es rechtlich gar nie gab, das aber einfach so gehandhabt wurde. Bis das Bundesgericht dieser wiederrechtlichen Praxis 2011 einen Riegel schob. Nun muss der Entscheid endlich in allen Kantonen konsequent umgesetzt werden“, kommentiert Nationalrätin Kathrin Bertschy den erfreulichen Entscheid.

 

Privileg kostete den Bund hunderte Millionen Franken

Das Baulandprivileg führte zu hunderten Millionen Franken Ausfällen bei Steuern und AHV. Pro Jahr. Ohne Steigerung der Arbeitsproduktivität. Ohne Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit. Sprich ohne Mehrwert für die Volkswirtschaft. Es war ein reines Geschenk an Baulandbauern, die von einer Umzonung profitierten. Ein Gewinn aus einer Umzonung beruht auf Glück, nicht auf Leistung. Wenn dieses Glück dann noch steuerlich privilegiert wird, ist das ein Affront gegenüber dem Rest der Bevölkerung, der sein selbst erarbeitetes Einkommen und Vermögen jedes Jahr versteuern muss.